Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Contexxt.ai GmbH, Sandtorkai 75, c/o Montua Partner, 20457 Hamburg (nachfolgend: CONTEXXT.AI) und ihren Vertragspartnern. Alle Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen und ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB. Abweichenden Bedingungen und Vertragsangeboten des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur, sofern CONTEXXT.AI ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen von CONTEXXT.AI an den Vertragspartner, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
(1) Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Vertragspartner oder durch verbindliche Bestätigung eines Vertragsangebotes des Vertragspartners durch CONTEXXT.AI zustande. Der Bestätigung eines Vertragsangebots des Vertragspartners durch CONTEXXT.AI steht die angebotsgemäße Ausführung gleich. Verbindliche Vertragsangebote bzw. verbindliche Auftragsbestätigungen bedürfen der Textform. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die vereinbarte Leistung.
(2) CONTEXXT.AI schuldet die jeweils mit dem Vertragspartner vereinbarten Leistungen. CONTEXXT.AI schuldet vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung in keinem Fall das Erreichen eines über die jeweilige Leistung hinausgehenden bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.
(3) Leistungs- und Erfüllungsortort sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung die Geschäftsräume von CONTEXXT.AI.
(4) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform (Email, Fax, Brief). Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Vertragspartners auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann CONTEXXT.AI eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.
(5) CONTEXXT.AI erbringt die vereinbarten Leistungen für den Vertragspartner. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt CONTEXXT.AI vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.
(1) CONTEXXT.AI und der Vertragspartner benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Die Ansprechpartner oder rechtzeitig benannte Stellvertreter stehen für notwendige Informationen und Abstimmungen während der üblichen Geschäftszeiten (Werktags zwischen 09 und 18 Uhr) im Bedarfsfall mit kurzfristiger Erreichbarkeit zur Verfügung.
(2) Vorbehaltlich einer gesonderten Abrede ist CONTEXXT.AI nicht zur Analyse der vorhandenen Daten, Hard- und Software und der sonstigen Systemumgebung des Vertragspartners verpflichtet und insoweit auf die vollständige Information durch den Vertragspartner angewiesen. CONTEXXT.AI berücksichtigt die beim Vertragspartner vorliegenden Voraussetzungen, soweit sie schriftlich Bestandteil der Leistungsbeschreibung werden.
(3) CONTEXXT.AI kommuniziert mit dem Kunden in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass er die von uns in versandten E-Mails empfangen kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, E-Mails, die einer Antwort bedürfen, innerhalb angemessener und zumutbarer Frist zu beantworten, um uns eine zeitgerechte und effiziente Bearbeitung der Belange des Kunden zu ermöglichen.
(1) CONTEXXT.AI darf nach pflichtgemäßem Ermessen Dritte zur Leistungserbringung heranziehen. Die Verantwortlichkeit für die CONTEXXT.AI obliegenden Vertragspflichten bleibt davon unberührt.
(2) Werden Dritte im Auftrag oder auf besonderen Wunsch des Vertragspartners in die Leistung einbezogen, haftet CONTEXXT.AI für diese Dritten oder deren Leistung nicht. Für Auswahl oder Überwachung von Fremdleistungen bzw. deren Leistungsschuldner ist CONTEXXT.AI nur verantwortlich, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist und gesondert vergütet wird.
(1) Der Vertragspartner hat CONTEXXT.AI alle für den jeweiligen Auftrag wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und CONTEXXT.AI bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Der Vertragspartner hat CONTEXXT.AI alle für die Leistung notwendigen Zugangsdaten (Login/Passwörter/Adressen) termingerecht bzw., sofern kein Termin vereinbart worden ist, auf Anforderung mitzuteilen. CONTEXXT.AI kann die Mitteilungen des Vertragspartners als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Gleichwohl werden wir den Vertragspartner bei erkannten Unrichtigkeiten auf diesen Umstand hinweisen. Anweisungen des Vertragspartners sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt.
(2) Der Vertragspartner übergibt CONTEXXT.AI nur solche Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch CONTEXXT.AI keine Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt für sonstige Mitwirkungen, beispielsweise für vom Vertragspartner bereitgestellte Lizenzen. Der Vertragspartner stellt CONTEXXT.AI insoweit von allen Ansprüchen und Rechten Dritter sowie von allen Schäden und Aufwendungen frei. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies betrifft insbesondere zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard- und Software sowie Speicherplatz, soweit sie nicht ausdrücklich von CONTEXXT.AI bereitzustellen ist, ferner Remote-Zugänge sowie die Bereitstellung von Netzwerkzugängen und Zugangsdaten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Ausführung der Leistung durch CONTEXXT.AI benötigt wird. Soweit CONTEXXT.AI vereinbarungsentsprechend beim Vertragspartner tätig werden soll, stellt der Vertragspartner unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und die nicht gemäß Vereinbarung von CONTEXXT.AI zu stellenden erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Darüber hinaus gewährleistet der Vertragspartner Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter, soweit dies für zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung durch CONTEXXT.AI erforderlich ist. Soweit zur Leistungsumsetzung die Unterstützung, Teilnahme oder Mitarbeit von Mitarbeiten des Vertragspartners notwendig ist, hat der Vertragspartner für die Erbringung der Zuarbeit bzw. die Freistellung seiner Mitarbeiter für die Teilnahme an Meetings Workshops notwendigen Terminen Sorge zu tragen.
(4) Der Vertragspartner hat Daten und Datenträger vor Übergabe bzw. Übermittlung an CONTEXXT.AI auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen.
(5) Der Vertragspartner verpflichtet sich, aus seiner Sphäre stammende Daten vor einer Übergabe an CONTEXXT.AI oder Bearbeitung durch CONTEXXT.AI unaufgefordert zu sichern. Eine Datensicherung ist ferner durchzuführen, bevor ein Zugriff von CONTEXXT.AI auf dem Vertragspartner zuzurechnende Hardware stattfindet. Zugriffe wird TESROOM ankündigen, soweit sie nicht im Rahmen einer vereinbarten Planung erfolgen. Die Haftung von CONTEXXT.AI bei Verlust von Daten ist auf die Kosten der Wiederherstellung bei einer der Wichtigkeit der Daten entsprechenden sorgfältigen Sicherung beschränkt.
(1) Der Vertragspartner hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen sowie der Vor- und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. CONTEXXT.AI ist berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Vertragspartner nicht innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Vertragspartner das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung.
(2) Abnahmen sind auf Wunsch von CONTEXXT.AI schriftlich zu erklären.
(3) Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert zu beschreiben. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und sind von CONTEXXT.AI innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Wesentlich ist ein Mangel, wenn sein Vorhandensein die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck beseitigt oder so beeinträchtigt, dass dies zu spürbarem Mehraufwand für den Vertragspartner führt. Abnahmen dürfen nicht lediglich aus gestalterisch-ästhetischen Gründen verweigert werden, sofern keine Abweichung von einem schriftlich vereinbarten Gestaltungsergebnis vorliegt.
(1) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer-bzw. Leistungsfrist – im Folgenden vereinfachend sämtlich stets „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von CONTEXXT.AI vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Sabotage oder nicht von CONTEXXT.AI zu vertretender Nicht-, Falsch- oder Spätbelieferung sowie Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Kann eine Leistung während einer laufenden Vertragslaufzeit aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen (insbesondere die Erbringung notwendiger Mitwirkungen) von CONTEXXT.AI nicht erbracht werden, gilt der Vertrag als um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist und die Dauer vertragsgemäßen Erbringung der Leistung verlängert. Alternativ kann der Vertragspartner auf die Erbringung der Leistung verzichten, sofern er CONTEXXT.AI den kalkulatorischen Gewinn der vom Verzicht umfassten Leistungen sowie die Kosten der vom Vertragspartner zu vertretenden Verzögerung erstattet.
(2) CONTEXXT.AI gerät nur aufgrund einer schriftlichen Mahnung des Vertragspartners in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Die Vereinbarung verbindlicher Liefertermine bedarf der Schriftform.
(3) Tritt der Vertragspartner zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er CONTEXXT.AI nach Ablauf der Leistungsfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Eine Haftung von CONTEXXT.AI ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.
(1) Der Vertragspartner wird es unterlassen, angestellten Mitarbeitern von CONTEXXT.AI während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und zweier Kalenderjahre danach ein Angebot zur Anstellung zu unterbreiten (Abwerbeverbot). Einem solchen Arbeitsvertrag stehen andere Angebote und Vereinbarungen gleich, aufgrund derer die Arbeitskraft des Mitarbeiters nicht mehr CONTEXXT.AI zugutekommt, sondern ganz oder teilweise dem Vertragspartner. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Abwerbeverbot verpflichtet sich der Vertragspartner, eine von CONTEXXT.AI nach billigem Ermessen angemessen festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe von zumindest 25.000,00 Euro zu zahlen.
(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die Dauer dieser Vereinbarung sowie einen Zeitraum von zwölf Monaten nach deren Beendigung die namentlich beauftragten Subunternehmer von CONTEXXT.AI nicht selbst oder durch Dritte mit Leistungen der als Subunternehmer von CONTEXXT.AI erbrachten Art zu beauftragen.
(1) Technische Leistungen, insbesondere Reparatur, Pflege, Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung in Bezug auf Hardware und Software, bringt CONTEXXT.AI nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Vertragspartner bereitgestellten Informationen. Der Erfolg von Leistungen der vorgenannten Bereiche ist jedoch gegebenenfalls von Faktoren abhängig, auf welche CONTEXXT.AI keinen Einfluss hat. CONTEXXT.AI schuldet daher in Bezug auf technische Leistungen lediglich ernsthaftes Bemühen, jedoch keinen bestimmten Erfolg.
(2) Ergeben sich während technischen Leistungen Anforderungen in Bezug auf die Anschaffung/Beschaffung von Hardware oder Software (beispielsweise die Beschaffung notwendiger Ersatzteile/Ersatz Hardware), teilt CONTEXXT.AI dem Vertragspartner dies mit. Die Bestellung von Hardware oder Software erfolgt im Namen und im Auftrag des Vertragspartners nach Freigabe, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist. Die fristgerechte und vertragsgemäße Lieferung von Hardware und Software durch Dritte gehört nicht zum Verantwortungsbereich von CONTEXXT.AI, sofern dies nicht im jeweiligen Einzelfall vereinbart ist. CONTEXXT.AI ist ferner vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall von der Haftung für Abweichungen gelieferter Drittkomponenten (Hardware, Software, technische Dienstleistungen) in Bezug auf Herstellerspezifikationen und Mindestanforderungen sowie sonstige technische Anforderungen befreit.
(1) Garantien im Rechtssinne durch CONTEXXT.AI liegen nur bei schriftlicher Garantieabrede unter Verwendung der Bezeichnung „Garantie“ vor.
(2) Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Vertragspartners oder auf nicht von CONTEXXT.AI zu verantwortenden Vorleistungen Dritter beruht. Im Übrigen sind Mängelansprüche des Vertragspartners auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Vertragspartner bleibt bei Fehlschlagen der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.
(3) Mängelansprüche des Vertragspartners verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CONTEXXT.AI und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
(4) CONTEXXT.AI versichert mit der Übergabe eines Leistungsergebnisses, dass dieses nach Kenntnis von CONTEXXT.AI nicht mit der Vertragserfüllung durch CONTEXXT.AI entgegenstehenden Rechten Dritter behaftet ist. Von vorstehendem Satz 1 abgesehen haftet CONTEXXT.AI nicht dafür, dass von CONTEXXT.AI erstellte Leistungsergebnisse und insbesondere deren Verwendung im Geschäftsbereich des Vertragspartners keine gewerblichen Schutzrechte Dritter oder das Wettbewerbsrecht verletzen. CONTEXXT.AI ist nicht zur Prüfung von Maßnahmen und Leistungen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit verpflichtet und haftet in keinem Fall für etwaige Verstöße, insbesondere nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbs-, des Marken- und Kennzeichenrechts sowie des Urheberrechts. Der Vertragspartner stellt CONTEXXT.AI von jeglichen Einbußen, Kosten und Schäden sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf Rechtsverletzungen in Folge der Umsetzung von Wünschen oder Vorgaben des Vertragspartners oder aufgrund vom Vertragspartner bereitgestellter Vorlagen und Inhalte beruhen.
(5) Die Gewährleistung erlischt für Leistungsergebnisse, die der Vertragspartner verändert hat, es sei denn, dass der Vertragspartner im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass die Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.
(6) CONTEXXT.AI kann die Vergütung seines Aufwands für die Mängelprüfung verlangen, soweit sich ein Mängelanspruch des Vertragspartners als unberechtigt erweist.
(1) CONTEXXT.AI haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet CONTEXXT.AI gegenüber dem Vertragspartner nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für etwaig übernommene Garantien. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist sowie solche, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, anlässlich welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
(2) CONTEXXT.AI haftet nicht für Einrichtungen oder Dienste außerhalb des Einflussbereiches von CONTEXXT.AI, insbesondere nicht für die Nicht-Verfügbarkeit der Dienste aufgrund von Störungen des Internets oder der zum Internet oder zur Zugangsvermittlung oder Datenübermittlung genutzter Dienste oder Einrichtungen.
(3) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen CONTEXXT.AI verjähren in einem Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
(4) Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CONTEXXT.AI, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden und sinngemäß auch für Ansprüche des Vertragspartners auf Aufwendungsersatz.
(1) CONTEXXT.AI räumt dem Vertragspartner die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen schriftlicher Zustimmung von CONTEXXT.AI. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei CONTEXXT.AI. Bei unberechtigter Nutzung ist der Vertragspartner zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von CONTEXXT.AI unberührt bleiben.
(2) Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Leistung geschuldeten Entgelts.
(3) Bei unberechtigter Nutzung ist der Vertragspartner zur angemessenen Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei sämtliche weiteren Ansprüche und Rechte von CONTEXXT.AI unberührt bleiben.
(4) CONTEXXT.AI nimmt ggf. für die Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie Software, digitale Bilder usw.) in Anspruch. Der Vertragspartner darf dieses fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung der Leistungen von CONTEXXT.AI nutzen. Der Vertragspartner hält CONTEXXT.AI von sämtlichen Ansprüchen und Rechten Dritter wegen von ihm zu vertretender Überschreitungen der Nutzungsrechte frei.
(5) CONTEXXT.AI ist auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Vertragspartners zu verwenden.
(1) Soweit Leistungen nach Aufwand abgerechnet werden und keine andere Regelung zwischen den Parteien vereinbart sind, erfolgt die Abrechnung durch CONTEXXT.AI monatlich.
(2) Forderungen von CONTEXXT.AI werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Im Verzugsfall ist CONTEXXT.AI zur Einstellung der Leistung bis zur vollständigen Erfüllung aller offenen Forderungen berechtigt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte von CONTEXXT.AI bleiben davon unberührt.
(3) Rechnungen von CONTEXXT.AI gelten als anerkannt, wenn der Vertragspartner ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich unter Angabe sachlicher und nachprüfbarer Gründe widerspricht. Die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt.
(4) CONTEXXT.AI behält sich bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner das Eigentum an den gelieferten Leistungsergebnissen vor.
(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche von CONTEXXT.AI anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Sind keine festen Zahlungstermine vereinbart, ist CONTEXXT.AI berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen zu fordern, insbesondere bei Zwischenabnahmen Zwischenrechnungen über den abgenommenen Leistungsteil zu stellen und die Leistungen bei nicht fristgemäßer Zahlung von Abschlägen bis zur vollständigen Erfüllung einzustellen. Für ausstehende Leistungen kann CONTEXXT.AI auch bei Vorliegen abweichender Zahlungspläne nachträglich Vorkasse fordern, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners erheblich gefährden oder wenn der Vertragspartner gegenüber CONTEXXT.AI mit der Zahlung auf andere Rechnungen in Verzug gerät.
(7) Ein freies Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 649 BGB wird ausgeschlossen. Der Kunde kann sich nicht vor Erbringung unserer Leistung einseitig vom Vertrag lösen. Stimmen wir einer vorzeitigen Vertragsaufhebung zu, haben wir Anspruch auf Vergütung der bis zur Vertragsaufhebung erbrachten Leistungen zuzüglich Erstattung der uns durch den Vertrag und die vorzeitige Aufhebung entstehenden Kosten. Dies beinhaltet insbesondere unseren kalkulatorischen Gewinn.
(1) CONTEXXT.AI ist zur Wahrung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird, ist CONTEXXT.AI nicht verpflichtet, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
(1) Für die Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht. Soweit für Auslandskunden das ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht anzuwenden wäre, wird dieses ausgeschlossen.
(2) Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Zur Auslegung der Vertragspflichten gilt ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hamburg. CONTEXXT.AI bleibt zur Erhebung der Klage am Gerichtsstand des Vertragspartners berechtigt.
Stand: 01/2019